Bundestagsabgeordneter Jakob Maria Mierscheid schlägt Mehrwertsteuer für ETFs vor

Diese Nachricht mitten aus dem politischen Berlin sorgt für Unruhe bei ETF-Anlegern. Der Bundestagsabgeordnete Jakob Maria Mierscheid (SPD) schlägt eine Mehrwertsteuer für ETF-Käufe vor.

Bisher werden beim Kauf von ETFs keine zusätzlichen Abgaben erhoben. Hier ist noch einiges an Potenzial, so Mierscheid. Sein Vorschlag sieht vor, bei jedem Kauf eines ETFs 19% Mehrwertsteuer aufzuschlagen. Die Einnahmen möchte er dann zweckgebunden in die finanzielle Bildung investieren.

Auf die Frage, ob das nur für ETFs gilt, sagte Mierscheid: „Bei aktiven Fonds können wir leider keine Mehrwertsteuer erheben, da sie in Summe einfach keinen Mehrwert liefern“.

Die Lobbygruppe „Pro-Aktiv“ hat bereits angekündigt gegen eine mögliche Mehrwertsteuer auf aktive Fonds zu klagen, sollte sie kommen. Ihr Vorsitzender Gustav Großlos verwies auf die zahlreichen empirischen Studien, dass aktive Fonds in Summe schlechter abschneiden als der Durchschnitt. „Von Mehrwert kann hier keine Rede sein, daher kann auch keine entsprechende Steuer erhoben werden.“

Dass die Lobbygruppe der aktiven Fonds in diesem Fall genau die Studien zitieren, die sie eigentlich anzweifeln, entbehrt hier nicht einer gewissen Komik.

Auf die Frage warum ausgerechnet die ETF-Käufer, die ja scheinbar genug finanzielle Bildung besitzen die Zeche zahlen sollen, antworte Mierscheid wie folgt: „Die Anleger in aktiven Fonds werden schon genug geschröpft. Wenn man denen noch mehr wegnimmt, bleibt am Ende gar nichts mehr übrig.“

Mierscheid sagt weiter „Auch wollen wir vom wilden Handel mit ETFs profitieren. Die Weisheit „Hin und Her macht Taschen leer“ wird hier viel schneller spürbar. Das trägt unmittelbar zur finanziellen Bildung bei.

Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Mehrwertsteuer auf ETFs die Anleger genau in die Arme der aktiven Fonds und alternativen Anlagen getrieben werden, wollen wir wissen? Mierscheid entgegnete darauf, dass bei teuren Anlageprodukten zukünftig eine sogenannte Übergewinnsteuer erhoben werden soll. Der Übergewinn ist definiert als Gewinn, der aus Dienstleistungen ohne Mehrwert gewonnen wird und entspricht in etwa die Differenz zwischen den Kosten bei aktiven Fonds und ETFs.

Die Einnahmen aus dieser Steuer werden den größten Teil beitragen und werden ebenfalls für finanzielle Bildung genutzt. Dies wird den Menschen früher oder später die Augen öffnen, so Mierscheid.

Mierscheid äußerte sich auch zu der Frage wie die finanzielle Bildung sichergestellt werden soll. Dazu wird es für Privatanleger ein Geldanlage-Führerschein geben. Wer zukünftig Geld anlegen möchte, muss den Führerschein vorweisen.

Ähnlich wie beim Auto, wird es auch bei der Geldanlage Punkte für Vergehen geben. Wer sich mehrfach von einem Provisionsberater überteuerte und unpassende Produkte aufschwatzen lässt, bekommt Punkte in Castrop-Rauxel und muss ab einer bestimmten Punktzahl den Geldanlage-Führerschein abgeben.

Um den Geldanlage-Führerschein wieder zu erhalten, muss zunächst eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) über sich ergehen lassen. Dabei wird der Anleger jedes Mal dazu verdonnert einen Teil seiner Geldanlage in einen günstigen ETF anzulegen und mindestens 5 Jahre laufen zu lassen.

„Die meisten Geldanleger werden nach 5 Jahren feststellen, dass der ETF den Provisionsprodukten dermaßen weit überlegen ist, dass sie zukünftig gar keine Provisionsprodukte mehr nachfragen.“

Jakob Maria Mierscheid hat schon häufiger von sich reden gemacht. So setzte er sich indirekt dafür ein, den Dirk Müller Premium Fonds für eine neue Riester Rente zu nutzen.

Mein Name ist Andree de Boer. Seit mehr als 20 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Finanzen. In meinem Blog berichte ich über meine Erfahrungen.


Dabei ist mir über die Zeit aufgefallen, dass der Schlüssel zum Erfolg bei Geld und Finanzen nicht primär in irgendwelchen Finanzprodukten liegt.

Vielmehr sind es die eigene Einstellung und das Verhalten, die den Erfolg maßgeblich beeinflussen.

Deshalb konzentriere ich mich zunehmend auf das Thema Finanzcoaching, um Menschen in die Lage zu versetzen, produktunabhängig gute Finanzentscheidungen zu treffen.

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9 Gedanken zu „Bundestagsabgeordneter Jakob Maria Mierscheid schlägt Mehrwertsteuer für ETFs vor

  1. Lieber Andree,

    danke für Deinen Beitrag! Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Gesetzgebungskompetenz für die Umsatzsteuer an die Europäische Union abgegeben hat. Im Gegensatz zu den anderen Steuerarten müssen Änderungen bei der Umsatzsteuer deshalb stets mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein, insbesondere mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL).

    In Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL steht jedoch, dass Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, umsatzsteuerfrei sind.

    Mit anderen Worten: Deutschland darf gar keine Mehrwertsteuer auf ETFs erheben. Das wäre unionsrechtswidrig.

    Beste Grüße
    Max

    1. Ich habe den Artikel durchaus verstanden. Wenn jemand soetwas andenken würde, wäre es dennoch unionsrechtswidrig. Ich finde diese Tatsache beruhigend und wollte diese Information deshalb teilen.

  2. Ganz ehrlich, ich hätte es fast für bare Münze genommen. Es wäre nicht verwunderlich gewesen, dass solche Ideen in Berlin existieren.

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