Die Zukunft unserer Rente: Die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ legt Bericht vor

Kürzlich veröffentlichte die 2018 eingesetzte Rentenkommission ihren Bericht „Verlässlicher Generationenvertrag“. Ziel der Kommission war es Empfehlungen für eine nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rente zu formulieren.

Die gesetzliche Rente – wie sie heute besteht – hat einen substantiellen Schwachpunkt, der bei ihrer Einführung 1957 noch nicht relevant war (Aussage Adenauer: „Kinder kriegen die Leute immer“). Seit 1957 funktioniert die gesetzliche Rente nach dem Umlageverfahren (Generationenvertrag). Die Einnahmen (Rentenbeiträge) werden direkt an die Rentner (Rentenbezieher) ausgezahlt. Solange also genug Beitragszahler vorhanden sind, können die Renten direkt wieder ausbezahlt werden. Probleme bekommt dieses System allerdings, wenn es immer weniger Beitragszahler und immer mehr Rentner gibt. Was 1957 möglicherweise noch unvorstellbar schien ist mittlerweile Realität. Wir bekommen zu wenige Kinder und haben immer mehr Rentner (demografische Entwicklung).

Die demografische Entwicklung in Deutschland. Ab 2025 werden die Babyboomer vermehrt in den Ruhestand gehen. Dies wird die Relation zwischen Beitragszahler und Beitragsempfänger weiter ungünstig verschieben.
(Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung)

Die Rentenkommission hatte nun die Aufgabe, die einer Quadratur des Kreises gleichkommt. Sie muss für ein System, für das die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, Möglichkeiten der Finanzierung untersuchen und Empfehlungen abgeben, um dieses System „am Leben“ zu erhalten. Dass man es nur am Leben halten kann, war von vornherein klar. Auch eine Kommission kann die Gesetze der Mathematik (das was rausgeht, muss auch irgendwie reinkommen) nicht aushebeln. Sie können aber durch Optimierungen die Lebenszeit dieses Systems durchaus verlängern und die zukünftigen Lasten gerechter verteilen.

Die drei expliziten Stellschrauben für die gesetzliche Rente

Es gibt drei explizite Stellschrauben an denen man drehen kann, um die gesetzliche Rente bezüglich der vorherrschenden Umstände zu adjustieren.

Die Rentenbeiträge werden jedem abhängig Beschäftigten (Angestellten) automatisch vom Lohn abgezogen. Aktuell (2020) liegt der Anteil der Rentenbeiträge bei 18,6%. Die Anpassung dieses Satzes hat einen direkten Einfluss auf die Nettoeinkünfte der Angestellten. Wird der Satz erhöht, so bleibt weniger Kaufkraft für die Angestellten übrig. Reduziert er sich bleibt – unter sonst gleichen Umständen – mehr Kaufkraft übrig.

Das Rentenniveau (auch Sicherungsniveau genannt) gibt an wieviel Prozent des aktuell durchschnittlichen Einkommens eines Arbeitnehmers als Rente ausbezahlt wird, wenn der Bezieher 45 Rentenpunkte* (entspricht 45 Jahre durchschnittlicher Verdienst) gesammelt hat (Standardrente). Die Kennzahl Rentenniveau ist leider nicht ganz trivial, da sie nicht im direkten Bezug zum individuellen Einkommen des Beziehers steht. Wenn also das Rentenniveau bei 48% steht, dann heißt das nicht, dass die Rente 48% des letzten Nettoeinkommens beträgt. Die 48% beziehen sich auf das durchschnittliche Einkommen aller aktuell aktiven Arbeitnehmer. Die Rentenanpassung 2020 führt zu einer Standardrente von 1538,55 € in den westlichen und 1.495,35 € in den östlichen Bundesländern.

Mit der sogenannten doppelten Haltelinie wurde gesetzlich festgeschrieben, dass bis 2025 der Rentenbeitrag auf höchsten 20% steigen darf und das Rentenniveau mindestens 48% sein muss.

Die Regelaltersgrenze gibt an, ab wann Erwerbstätige ohne Kürzung der Rentenbezüge in der Regel in Rente gehen können. Sie liegt ab dem Geburtstag 1964 bei 67 Jahren.

Werden die Rentenbeiträge und die Regelaltersgrenze nicht angepasst, dann wird das Rentenniveau über die Zeit sukzessive reduziert werden müssen. Mit anderen Worten: Die Rentenzahlungen für Erwerbstätige, die in Rente gehen werden im Vergleich zum allgemeinen Durchschnittsverdienst immer niedriger ausfallen.

Dieses Szenario würde dann ausschließlich die Rentner belasten. Um die Belastung möglichst fair auf Arbeitnehmer und Rentner zu verteilen, können die Rentenbeiträge und/oder die Regelaltersgrenze  erhöht werden.

Man kann mit diesen Stellschrauben daher beide Gruppen bei den zukünftigen Einschnitten beteiligen.

Die impliziten Stellschrauben für gesetzlichen Rente

Schon heute reichen die Erlöse aus den Rentenbeiträgen nicht aus, um die Renten auszuzahlen. Der Staat muss bereits ein Drittel zuschießen (2020 etwa 100 Milliarden Euro). Das bedeuten schon heute wird ein Teil der gesetzlichen Rente aus Steuermitteln bezahlt und damit werden implizit auch die beteiligt, die bisher keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente haben (Selbständige, etc.). Letztendlich ist das eine – nicht nachhaltige – Hintertür, um an den expliziten Stellschrauben weniger drehen zu müssen.

Es wird immer wieder diskutiert die Pflicht für die gesetzliche Rente auch auf nicht Angestellte wie etwa Selbständige und Beamte auszuweiten. Auch dies würde zunächst für eine Erhöhung der Einnahmen sorgen. Allerdings würde das Problem nur in die Zukunft verschoben, da irgendwann die neuen Einzahler Anspruch auf die Rente haben werden und dann das Problem langfristig sogar noch verschärft wird.

Weitere implizite Stellschrauben sind die Entwicklung der Demografie, Höhe der Löhne und die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Beides beeinflusst die Summe der Beiträge. Je mehr sozialversicherungspflichtige Löhne gezahlt werden, um so höher wird die Summe der Beiträge ausfallen. Die Demografie ist ja realtiv gut berechenbar und auch nicht kurzfristig zu ändern (am ehesten noch über Zuwanderung). Die Höhe der Löhne und die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist stark von der Lage deutschen Wirtschaft abhängig.

Die Empfehlungen der Rentenkommission

Die Empfehlungen der Rentenkommission basierte auf den Auftrag eine doppelte Haltelinie anzustreben, um die Stellschrauben Rentenbeiträge und Rentenniveau langfristig abzusichern.

Ziel der Haltelinien ist es, die „Beitragszahlerinnen  und  Beitragszahler ebenso wie Rentnerinnen und Rentner vor Überforderung zu schützen“.

Der neue Dreiklang

Die (finanzielle) Überforderung soll vermieden und das Vertrauen in das Rentensystem gestärkt werden. Dazu empfiehlt die Kommission einen Dreiklang beim Rentenniveau und bei den Rentenbeiträgen:

  1. gesetzlich verbindlichen Haltelinien für das Sicherungsniveau vor Steuern und den Beitragssatz für einen Zeitraum von jeweils sieben Jahren,
  2. gesetzlich  perspektivischen  Haltelinien  für  einen  Zeitraum  von  jeweils 15 Jahren und
  3. neuen sozialstaatlichen Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht.

Ähnlich wie bei der aktuellen doppelten Haltelinie (höchstens 20% Rentenbeiträge und mindesten 48% Rentenniveau) soll es auch über 2025 hinaus eine gesetzlich festgelegte Haltelinie für 7 Jahre definiert werden (das Rentenniveau in einem Korridor von 44% – 49%; die Beiträge in einem Korridor von 20% – 24%). Dies soll Berechenbarkeit für alle Beteiligten sicherstellen. Gleichzeitig soll mit einer perspektivischen Haltelinie für einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren aufgezeigt werden wohin die Reise mit der gesetzlichen Rente tendenziell geht. Ziel ist es hier auf der einen Seite für die Beitragszahler und Rentner Berechenbarkeit zu gewährleisten auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit zu geben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen frühzeitig vorbereiten zu können und Orientierung zu geben.

Der dritte Punkt geht auf die Tatsache ein, dass sowohl der Rentenbeitrag als auch das Rentenniveau für sich genommen keine Aussagekraft haben, sondern immer im Kontext ihrer Bezugsgrößen zu sehen sind. Beim Rentenbeitrag sind das zusätzliche Aufwendungen für die übrigen Sozialversicherungen und das Rentenniveau macht keine Aussage darüber wie viel mehr an Rente in Bezug auf die Grundsicherung dem Standardrentner ztur Verfügung steht.

Es werden zwei weitere Bezugsgrößen vorgeschlagen, die zukünftig neben den bestehenden Größen Teil des Rentenberichts sein sollen:

  • Bezugsgröße für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag* (also neben dem Beitrag zur Rentenversicherung auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung) und zusätzlich eventuell vorgeschriebene Vorsorgeaufwendungen
  • Bezugsgröße für den Abstand der verfügbaren Standardrente (also eine Rente im Gegenwert von 45 Rentenpunkte) und der Grundsicherung (also die Mindestrente). Diese Größe soll Aussagen wieviel die Standartrente über der Grundsicherung (die jedem zusteht) liegt. Sie gibt also etwas genauer den Wert der erworbenen Rentenzahlung in Bezug auf die Grundsicherung an.

*Meines Erachten ist aber auch das nicht ausreichend, da letztendlich die Gesamtbelastung maßgeblich ist. Sowohl Steuern als auch nicht zweckgebundene Einnahmen aus Abgaben wie den Solidarzuschlag können für die Finanzierung der Rentenkassen und anderen Sozialleistungen genutzt werden und damit implizit die Belastung erhöhen. Dies wird so ähnlich auch im Bericht angemerkt, es wird aber darauf verwiesen, dass die Steuerbelastung durch die Progression sehr individuell ist.

Alterssicherungsbeirat einsetzen (oder: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bilde ich einen weiteren Arbeitskreis)

Auf dem ersten Blick mag diese Empfehlung so wirken, als ob das Problem einfach an den nächsten Arbeitskreis delegiert wird. Auf dem zweiten Blick macht es aber grundsätzlich allen Sinn der Welt die gesetzliche Rente nicht als einzelnen Baustein zu sehen, sondern einen ganzheitlichen Blick auf das Thema Rente zu schaffen. Dazu gehören nun mal auch die Säulen betriebliche und private Altersvorsorge und deren Förderung durch den Staat.

Auch wenn die gesetzliche Rente nach wie vor als Kern der Altersvorsorge gesehen wird, muss jedem klar sein, dass durch die demografische Entwicklung der Anteil der gesetzlichen Rente an den Alterseinkünften sukzessive geringer werden wird. Das bedeutet auch, dass die beiden anderen Säulen betriebliche und private Vorsorge immer wichtiger werden, um den gewohnten Lebensstil auch im Ruhestand zu gewährleisten.

Die Kommission adressiert diesen Fakt mit der Empfehlung einen Alterssicherungsbeirat einzusetzen, der den ganzheitlichen Blick auf die Alterssicherung haben soll.

Anhebung der Regelaltersgrenze

Die Entscheidung über eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren wurde auf das Jahr 2026 verschoben und in den Alterssicherungsbeirat delegiert.

Dass bei einer steigenden Lebenserwartung auch die Regelaltersgrenze steigen muss wird unausweichlich sein, da sowohl die Arbeitsfähigkeit der Älteren durch eine höhere Gesundheit als auch die Rentenzahlung durch ein längeres Leben der Rentner steigen wird.

Versicherter Personenkreis

Die Kommission unterstützt „eine gründerfreundlich ausgestalteten Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind.“

Begründet wird das unter anderem mit einer im Vergleich zu abhängig beschäftigten Arbeitnehmern höheren Quote für die Grundsicherung. Mit anderen Worten: Ein vergleichsweise großer Anteil der Selbständigen zahlt nicht in den Sozialversicherungen ein, ist aber im Ruhestand darauf – in Form der Grundsicherung – angewiesen.

Für Beamte hingegen wird empfohlen das bestehende System der Beamtenversorgung aufrecht zu erhalten und die Beamten nicht in das System der gesetzlichen Rentenversicherung aufzunehmen. Die Reformmaßnahmen sollen gleichwohl „systemgerecht und wirkungsgleich“ auf die Beamtenvorsorge übertragen werden.

Das Hegen und Pflegen der Beitragszahler

Mit den Themen Prävention, Rehabilitation (Gesundheit) und Weiterbildung sollen insgesamt mehr Kapazitäten am Arbeitsmarkt geschaffen werden und damit die Gesamtbeiträge für die Rentenversicherungen erhöht werden. Gesündere Arbeitnehmer können – so die Einschätzung – kontinuierlicher und auch länger arbeiten. Durch die Weiterbildung wird die zunehmende Dynamisierung am Arbeitsmarkt adressiert.

Empfehlungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge

Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor der Kern der Altersvorsorge darstellen soll, kann sie nur eine gewisse Standardrente sicherstellen. Und auch diese Standardrente wird sich über die Zeit und bei gegebenen demografischer Entwicklung mehr und mehr der Grundsicherung annähern.

Jedem sollte aber klar sein, dass die Standardrente nicht den Lebensstandard während des Berufslebens entspricht. Um sein Lebensstil im Ruhestand zu halten oder zumindest nicht deutlich davon abzuweichen ist eine betrieblich und/oder private Vorsorge unumgänglich.

Die Kommission sieht weiterhin die Notwendigkeit dieser beiden Säulen, fordert aber auch die Förderung und die Ausgestaltung der beiden anderen Säulen zu überdenken und ganzheitlicher über alle Säulen hinweg zu betrachten.

Dabei spielt die Kommission auf den vorhandenen Flickenteppich von Förderungen und steuerlichen Behandlungen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge (Riester und Rürup) an. Auch die hohen Kosten über alle Anlageprodukte hinweg ist ein echter Renditekiller für die Altersvorsorge. Teilweise fressen die Kosten die Förderung wieder auf.

Ein interessanter Aspekt ist die „die Eröffnung der Möglichkeit im Rahmen der Riester-Förderung, künftig modifizierte Garantien bei staatlich geförderter zusätzlicher Altersvorsorge (Riester-Rente) zu geben, die ein angemessenes Verhältnis von Renditechancen, Sicherheiten und Risiken zulassen“. Hier wird auf ein Grundproblem der Riesterrente eingegangen. Es ist zwar möglich in Aktien zu investieren, dies wird aber durch die gesetzlichen Garantien diese Möglichkeit aber ad absurdum geführt, da eine Garantie auch immer etwas kostet und diese Kosten zu Lasten der Rendite gehen. Bei einem langfristigen Anlagezeitraum sind diese Garantien meiner Meinung nach nicht notwendig bzw. können ggf. geringer ausfallen, um von den Chancen zu profitieren (siehe auch 100k-Konzept).

Individuelle säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation

Last, but not least wird eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation gefordert. Heute bekommt jeder Arbeitnehmer unabhängige Information aus den verschiedenen Säulen: Stand der gesetzlichen Rente, Stand der betrieblichen Rente(n) und Informationen zu privaten Vorsorgeprodukten. Hier gibt es keine einheitliche Darstellung und Bezugsgrößen. Den Menschen fällt es oft schwer aus den Informationen eine konsistente und verlässliche Information zu den erworbenen und erwartenden Ansprüchen zu entnehmen.

Fazit und eigene Einschätzung

Auf dem ersten Blick scheint die Enttäuschung über das Ergebnis zu überwiegen (siehe auch Reaktionen unten). Man bekommt den Eindruck, dass die Ergebnisse zu unkonkret sind und die konkrete Ausgestaltung eher auf ein späteres Gremium verlagert wird. Auf der anderen Seite reicht es meines Erachtens eben nicht aus nur die gesetzliche Rentenversicherung zu betrachten, sondern einen ganzheitlichen Blick auf die zukünftige Vorsorgesituation zu haben. Das oberste Ziel der Regierung wird es sein, auch zukünftig eine gesetzliche Rente über der Grundsicherung und damit eine Art Grundversorgung Pro sicherzustellen. Die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer und der Erhalt des Lebensstil aus der beruflichen Zeit sind nicht das oberstes Ziel. Jeder Arbeitnehmer (aber auch Selbständige, Beamte, etc.) sollte sich klar darüber sein, dass individuell noch mehr zu tun ist, um den persönlichen Lebensstandard einigermaßen zu sichern. Die Zeiten in denen man von der gesetzlichen Rente auskömmlich Leben konnte sind definitiv vorbei. Eine „individuelle säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“ wäre eine Möglichkeit um mehr Transparenz in die persönliche Vorsorgesituation bekommen könnte.

Für mich sind folgende Aspekte entscheidend, um eine zukunftsfähige Altersvorsorge zu gewährleisten:

Kapitalgedeckte Anlageformen

Die kapitalgedeckten chancenorientieren Anlageformen (also z.B. das Anlegen in Aktien) fristet in Deutschland nach wie vor ein Nischendasein. Andere Länder wie z.B. Schweden, Norwegen (jeweils Staatsfonds mit weltweiter Anlage) oder auch die USA (401k) sind da deutlich besser aufgestellt. Unser Rentensystem hat dahingehend ein Klumpenrisiko, da wir zu sehr von der Entwicklung der deutschen Wirtschaft abhängig sind (das Umlageverfahren ist abhängig von den Löhnen, Renten- und Lebensversicherungen sind gezwungen in Zinspapiere zu investieren, sind ohnehin viel zu teuer und leiden unter den Niedrigzinsen). Wir partizipieren in unserem Rentensystem kaum direkt vom Weltwirtschaftswachstum, wie es andere Staaten tun, die z.B. einen Staatfonds aufgelegt haben und darüber langfristig von den weltweiten Unternehmensgewinnen profitieren. Solange es der deutschen Wirtschaft – wie bisher – gut geht, geht es tendenziell auch unseren Rentnern gut. Sollte es der deutschen Wirtschaft in Zukunft schlechter gehen, so schlägt das überproportional auf unser Rentensystem durch. Durch die Investition in die Weltwirtschaft würden wir eine höhere Diversifikation erreichen und auch etwas unabhängiger von unseren demografischen Problemen werden.

Die entscheidende Frage ist wann der Hebel hierzu umgelegt wird. Die kapitalgedeckte Investition wirkt anders als die umlagefinanzierte Rente nicht sofort, sondern erst über einen längeren Zeitraum. Vielleicht hätte man den Solidarzuschlag auch in Zukunft sinnvoll nutzen können und die Abgaben dafür in einen Staatfonds lenken können. Aber auch die bessere Förderung von kapitalgedeckten Anlageformen wie in den z.B. USA würde uns sicherlich schon helfen. Siehe auch meinen Beitrag: Wie meine Kinder mit 100€ für die ersten 18 Lebensjahre 1000 € Rente bekommen werden

Produktkosten reduzieren

Die heute geförderten Anlageprodukte hilft vor allem die Versicherungs- und Finanzindustrie. Die Produkte sind teilweise völlig überteuert. Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nur dann, wenn der Arbeitgeber einen großen Anteil dazugibt. Die Arbeitgeber (vor allem Mittelständer) selbst haben kein eigenes Interesse und oft auch nicht das Know How für gute betriebliche Anlageprodukte zu sorgen. Sie greifen dann – zum Nachteil der Arbeitnehmer – auf Provisionsprodukte zurück, wo keine direkten Beratungskosten für die Arbeitgeber anfallen. Für die Arbeitgeber ist dies die einfachste und kostengünstigste Art, um ihre gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Auch bei den geförderten privaten Anlageprodukten fressen die Kosten die Rendite soweit auf, dass am Ende selten mehr als der Garantieanteil herauskommt.

Hier ist ein großer Hebel, um zu Gunsten der Anleger (und damit zu Ungunsten der Finanzindustrie) anzusetzen.

Garantien flexibler gestalten

Der deutsche Michel braucht Sicherheit. Dies ist ein Umstand der sich auch bei den Förderungsbedingungen niederschlägt. So müssen bei der Riester-Rente mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert werden. Für chancenorientierte Anleger, die einen Crash an der Börse aussitzen können, hat das zur Folge, dass die Anbieter gezwungen sein können bei einem Crash in sichere Anlageformen umzuschichten. Dies passiert dann im Normalfall zum ungünstigsten Zeitpunkt (siehe SZ-Artikel vom 17.5.2010). Ohne Garantien wäre das Umschichten Jahre vor der Rente nicht notwendig und ein Crash könnte locker ausgesessen werden. Es gibt neben dem sicherheitsorientierten deutschen Michel eben auch den chancenorientierten deutschen Hallodri, der risikoaffiner ist und dabei über einen langen Zeitraum eine bessere Rendite herausholen kann. Durch eine flexible Auswahl der Garantien könnte der Hallodri seine Chancen nutzen und der Michel sein Sicherheitsbedürfnis befriedigen.


Niemand muss darauf warten, dass die Politik die Vorraussetzungen schafft. Bereits heute kann jeder privat (wenn auch ungefördert) kapitalgedeckt für seine Altersvorsorge anlegen. Das 100k-Konzept beschreibt eine einfache Form der Anlage.

Weitere Informationen

Verlässlicher Generationenvertrag: Bericht der Rentenkommission
Spiegel.de: Bericht der Rentenkommission erschreckend harmlos
Süddeutsche.de: Kommission lehnt Wechsel bei Rentensystem ab

Vergleichsweise günstiges Riester, Rürup und bAV-Angebote für den Selbstentscheider: fairr.de

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